Immer häufiger hört man heute von der Geldanlage in der Schweiz. Diese wird auch zunehmend beliebter, schaut man sich das Ganze einmal genauer an. Der Grund dafür ist nicht darin zu suchen, dass die Anleger in der Schweiz Steuern sparen wollen, sondern vielmehr in dem Punkt, dass die deutschen Behörden im Laufe der letzten Jahre einfach zu neugierig geworden sind. Denn dank des Gesetzgebers kann man davon ausgehen, dass die Behörden nicht nur erfahren können, wo man seine Konten führt, sondern ebenso, welche Umsätze und Geldtransfers auf diesen getätigt werden.
Wer sich nun dazu entschließt, sein Geld in der Schweiz anzulegen, der kann davon ausgehen, dass er hier sicher vor den Augen der deutschen Behörden ist. Denn generell sind die Schweizer Banken für ihre Verschwiegenheit bekannt. Das heißt, der deutsche Staat wird nur dann Einblick in ein Schweizer Konto erhalten, wenn vorab ein Antrag auf Amtshilfe gestellt wird. Damit diesem stattgegeben werden kann, muss jedoch ein begründeter Verdacht auf eine Straftat bestehen, andernfalls wird der Antrag abgelehnt. In der Schweiz findet man dann ebenso viele verschiedene Möglichkeiten, sein Geld anzulegen, wie hierzulande auch. Angefangen beim Tagesgeld Konto über das Festgeld bis hin zum einfachen Sparkonto oder verschiedenen Fonds, hat man die Qual der Wahl. Bevor man sich jedoch endgültig entscheidet, sollte man zunächst einmal einen Vergleich durchführen. Denn auch bei den Schweizer Geldanlagen zeigen sich teils massive Unterschiede bezüglich der gewährten Zinsen und anderer Konditionen.
Beim Vergleich wird man dann schnell herausfinden, welche Geldanlage in der Schweiz am besten den eigenen Bedürfnissen entspricht. Hier ist es zwar grundsätzlich möglich, das Konto online zu beantragen, wobei die Eröffnung auf dem Postwege und online erfolgt. Doch davon sollte man absehen, will man das Geld vor den Augen des deutschen Staates schützen. Sinnvoller ist es, das Konto vor Ort zu eröffnen und dort auch die erste Einzahlung in bar vorzunehmen. Würde diese via Überweisung von Deutschland aus erfolgen, so müsste man unweigerlich auch davon ausgehen, dass Vater Staat den Geldfluss verfolgen kann. Bei einer Bareinzahlung muss jedoch darauf geachtet werden, dass nicht mehr als 10.000 Euro aus Deutschland ausgeführt werden, da diese unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden müssen.