Will man eine größere Anschaffung tätigen, dann wird man in aller Regel auf sein Erspartes zurückgreifen. Doch nicht immer ist genug Geld auf der hohen Kante, um sich eine neue Waschmaschine zu kaufen oder einen lang ersehnten und nötigen Urlaub zu gönnen. Da ist der Gang zur Hausbank naheliegend, um dort um einen kleinen Verbraucherkredit zu bitten. Vielfach wird diese Bitte aber negativ beschieden. Sei es, dass die Banken keine ausreichenden Sicherheiten erkennen, die bei Nichtzahlung der Raten herhalten können. Oder sei es, dass wegen vieler laufender Verbindlichkeiten und damit einhergehender negativer Schufaeinträge der Kunde keine Bonität bei seiner Bank mehr genießt. Da ist guter Rat teuer, will man die liebe Verwandtschaft nicht um Geld bitten. Zumal sie für die Finanzierung eines Urlaubs auf diese Art und Weise wohl wenig Verständnis aufbringen wird.
Es gibt aber die Möglichkeit an Geld zu kommen, ohne die Schufa einzubeziehen. Das geschieht durch einen sogenannten Schweizer Kredit. Dieser wird von Kreditinstituten aus der Schweiz an deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, gegeben. Da die Kreditsumme von maximal 3500 Euro pro Person relativ gering ist, sind auch die Laufzeit sowie die Zins- und Tilgungsraten überschaubar. Wenngleich die Schufa sowohl beim Kreditantrag noch bei der Kreditvergabe einbezogen wird, so ist auch ein Schweizer Kredit an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Wie erwähnt, muss der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland seinen Wohnsitz haben. Er muss natürlich volljährig sein; sollte er das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss er eine Wehrdienstbescheinigung vorlegen. Ebenso von Bedeutung sind für einen Schweizer Kredit Sicherheiten. Diese sind nicht in Form von Wertgegenständen vorzulegen, sondern nur durch ein geregeltes Einkommen. Der Antragsteller muss in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und bei seinem Arbeitgeber auch mindestens seit einem Jahr beschäftigt sein. Wird er nach Stunden entlohnt, reicht die Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheides. Damit der Kredit ausgezahlt werden kann, muss der Antragsteller bei einer deutschen Bank ein Girokonto unterhalten.
Erfüllt der Antragsteller all diese Voraussetzungen, kann er den Schweizer Kredit im Internet beantragen. Das geschieht entweder direkt bei einer schweizer Bank oder durch einen Vermittler. Die genauen Vertragsmodalitäten werden vorab geklärt und schriftlich fixiert. Damit bekommt der Kreditnehmer Klarheit über die Laufzeit des Kredites, der sich im Regelfall auf 40 gleichbleibende monatliche Raten beläuft. Wie schon erwähnt, bezieht sich die Summe von 3500 Euro für den Kredit auf eine Person. D.h., dass auch der Ehe- oder Lebenspartner bei Erfüllung der Voraussetzungen einen Schweizer Kredit in dieser Höhe erhalten kann. Ist der Kredit bewilligt, erfolgt die Auszahlung entweder auf das Girokonto oder postbar.
Aber auch ein Schweizer Kredit wird nicht jedem bewilligt. So können Selbständige und Renter diesen Kredit nicht erhalten. Auch Menschen, die das 58. Lebensjahr (in den neuen Bundesländern das 55. Lebensjahr) bereits vollendet haben, erhalten keinen Kredit ausgezahlt. Der Schweizer Kredit wird auch versagt, wenn der Antragsteller fünf oder mehreren Personen zum Unterhalt verpflichtet ist. Dabei spielt die Höhe des Einkommens dann auch keine Rolle mehr. Ebenfalls nicht bewilligt wird der Kredit, wenn der potenzielle Kreditnehmer ein Einkommen unter der Pfänungsfreigrenze bekommt.